Am gestrigen 06.06.12 wurde im Bundeskabinett der Antrag zur Änderung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen.

Sollte die Gesetzgebung erfolgreich durchgeführt werden, wovon ich ausgehe, sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

Der Staat zahlt für jede privat abgeschlossene Pflegeversicherung eine Zulage in Höhe von 5€ pro Monat, also maximal 60€ pro Jahr und Person. Der eigene Beitrag muss 120€ pro Jahr betragen sodass man auf einen Mindestbeitrag von 180€ pro Jahr kommt.

Förderberechtigt sind alle Personen welche

  • eine soziale oder private Pflegepflichtversicherung haben
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • nicht bereits pflegebedürftig sind

Bis hierhin klingt das alles sehr gut und erfreut sicher den einen oder anderen Bürger welcher sowieso mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung liebäugelt. Und Geschenke kann man doch schlecht ausschlagen, oder??

Wie immer gibt es aber eine zweite Seite der Medalie und die findet sich bei den folgenden Bedingungen die ein solcher förderfähiger Tarif erfüllen muss:

  • der Versicherer muss alle zulagenberechtigten Personen ohne Altersbegrenzung annehmen
  • der Versicherer muss auf Risikoprüfungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verzichten
  • die Wartezeit darf höchstens 5 Jahre betragen
  • der Versicherer muss eine Geldleistung von mindestens 600€ für Pflegestufe III zahlen
  • der Versicherer muss auch in Pflegestufe 0 leisten (max. in Höhe der gesetzl. Leistung)

Aktuell gibt es keinen einzigen Tarif am Markt der diese Bedingungen erfüllt!

Die Versicherer müssen nun Tarife kalkulieren bei denen mit deutlich höheren Beiträgen gegenüber den am Markt bereits angebotenen Tarifen zu rechnen ist.

Durch die Bestimmung der Regierung alle förderfähigen Personen in den Tarif aufzunehmen muss die Gesellschaft davon ausgehen, dass sich überwiegend Menschen für diesen Tarif entscheiden, die gesundheitlich schon angeschlagen sind und in den üblichen Tarifen nicht mehr unter kommen. Das wird langfristig dazu führen, dass die Beiträge über die Jahre deutlich angepasst werden, da hier wohl oder übel auch die Leistungsfälle deutlich höher sein werden. Das müssen die Versicherer in ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Die einzige Personengruppe die ein wenig von dieser Regelung provitiert sind Personen welche ansonsten überhaupt keinen Versicherungsschutz mehr erhalten würden.

Gesunde Menschen hingegen werden und sollten auch weiterhin die bisheringen Tarife wählen, da diese besser kalkuliert sind und auch, trotz Förderung, weniger kosten.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin