Gerade  jungen Menschen stehen viele wichtige Ereignisse noch bevor. Ob die Hochzeit mit der großen Liebe, die Geburt des Kindes, der gut durchdachte Hauskauf/Hausbau oder der Sprung auf der Karriereleiter.

 

All das verändert auch die fianzielle Situation der Kunden und macht es erforderlich die Versicherungssummen der vorhandenen Verträge zu prüfen. Dazu gehören u.a. die Berufsunfähigkeits- und Todesfallabsicherung.

 

Ein Beispiel aus der Praxis:

 

Ein Kunde hat vor ca. 7 Jahren über seinen damaligen Vermögensberater eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Der Hintergrund war damals die Todesfallabsicherung für die Finanzierung seines Hauskaufes.

 

Mittlerweile ist der Kunde Vater geworden und hat geheiratet. Eine Erhöhung seiner Risikolebensversicherung ist nun nötig um auch Mutter und Kind beim Todesfall des Vaters ordentlich abzusichern.

 

Die Versicherungsbedingungen ergaben dann aber leider, dass bei der bestehenden Versicherung keine Nachversicherungsgarantie vereinbart worden ist.

 

Einen neuen Vertrag kann der Vater nun leider nicht mehr abschließen, denn hier müsste er Gesundheitsfragen beantworten. Da er zwischenzeitlich berufsunfähig geworden ist und dadurch nicht mehr durch die Gesundheitsfragen kommen würde hat sich das Thema leider für ihn erledigt. Was bleibt ist die Hoffnung das nichts passiert.

 

 

Im Grunde sollte die Nachversicherungsgarantie sowohl bei Ihren Lebens- als auch bei Ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen Standard sein!!

 

Warum?

Zum einen haben Sie die Option bei Ereignissen wie Hochzeit, Hauskauf/Hausbau, Geburt von Kindern, beruflicher Aufstieg oder Gehaltserhöhungen die Versicherungssummen um höhrere Summen außerhalb der Dynamik anzupassen. Das geht bei manchen Gesellschaften auch ohne diese Ereignisse, meist aber nur bis zu einem gewissen Alter.

 

Ist bei Ihnen solch ein Ereignis eingetreten haben Sie auch gewisse Fristen zu beachten. Meist sind es 3-6 Monate nach Eintritt des Ereignisses in denen Sie sich mit Ihrem Berater in Verbindung setzen sollten um Änderungen zu beantragen.

 

Wie groß aber auch hier die Abweichungen von Gesellschaft zu Gesellschaft sein können sehen Sie im abgebildeten Vergleich.

 

Achten Sie auf auf den Einschluss der Nachversicherungsgarantie in Ihren Verträgen – denn man weiß ja nie was kommt. Things will never be the same!! :-)

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal