Recht

Es ist schon ein paar Monate her, da machte es „RATSCH“ an meiner Scheibe. Ein großer Riss zog sich von unten links bis ins Sichtfeld. Die Frontscheibe musste also gewechselt werden.

 

Bis hier hin alles keine große Sache. Ab in die Werkstatt, 150€ Selbstbeteiligung bezahlen und der Rest passiert quasi von alleine.

 

Was aber leider nicht von alleine passierte ist das erneute Aufkleben der grünen Feinstaubplakette auf der neuen Scheibe. Denn die bisherige wurde ja mit der kaputten Scheibe entsorgt.

 

Mir ist es dummerweise überhaupt nicht aufgefallen. Erst als ich neulich ein Schreiben von der Thüringer Polizei bekam in dem ich mich einer schriftlichen Anhörung unterziehen sollte. Der Vorwurf lautete ganz klar:

 

141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/ 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil

§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 153 BKat

 

Warum: Ich war an einem Abend im März mit meinem Auto in Erfurt unterwegs um ein Konzert zu besuchen. Dort liefen die Politessen an meinem Auto vorbei und schwups, erwischt. Ich begründete den Vorgang zwar bei der Polizei wie oben beschrieben (mein Auto ist Baujahr 2011 und somit alles andere als ein „Feinstaubriese“) und legte noch ein Foto von der nun neuen Feinstaubplakette an meiner Scheibe bei, aber all das nütze nichts.

 

Nun habe ich einen „grünen“ Punkt in Flensburg und eine Rechnung in Höhe von 78,50€ inkl. Kosten zu begleichen.

 

Damit Ihnen/Euch dieser Fehler nicht unterläuft somit mein heutiger Hinweis: Achten Sie beim Wechsel Ihrer Frontscheibe immer darauf, dass die Werkstatt Ihnen auch gleich eine neue Feinstaubplakette aushändigt!!! Dann können Sie sich nämlich den „grünen Punkt“ in Flensburg sparen! :-)

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin