Zur Förderung der Eigentumsbildung hat unsere Regierung das neue Baukindergeld beschlossen. Nachdem Sie auf meiner Facebookseite dazu schon ein ausführliches Video finden können hier nun für alle Leser die Infos in Textform.

Antragszeitraum

Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 01.01.2018 und bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Nach Genehmigung bekommen Eltern von mindestens einem Kind dieses für 10 Jahre ausgezahlt.

Höhe

Pro Kind beträgt das Baukindergeld 1200Euro im Jahr, also 12.000Euro im Genehmigungszeitraum. Bei 2 Kindern sind es dann also 2400 pro Jahr und 24.000Euro für 10 Jahre und bei 3 Kindern 3600Euro im Jahr und 36.000Euro in zehn Jahren. Für diese Kinder muss ein Kindergeldanspruch bestehen, diese müssen noch bei den Eltern gemeldet sein und dürfen nicht volljährig sein.

Voraussetzungen

Das Baukindergeld ist für Familien mit mindestens einem Kind für den Erwerb oder den erstmaligen Bau von eigengenutzten Wohnraum wie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung welche nach dem 01.01.2018 erworben wurden (bei Bau -> Baugenehmigung nach dem 01.01.2018). Das Baukindergeld muss nicht zurück gezahlt werden.

Einkommensgrenzen

Das Baukindergeld ist an Einkommensgrenzen gebunden. Auch hier gibt es eine Staffelung je nach Anzahl der Kinder. Das maximale zu versteuernde Einkommen für die Familie beträgt 75.000Euro plus 15.000 Euro bei einem Kind und jedem weiteren. Also bei 1 Kind sind es 90.000Euro, bei 2 Kindern 105.000Euro und bei 3 Kindern 120.000Euro.

Was noch nicht klar ist!

Unklar ist stand heute (17.08.2018) ab wann das Baukindergeld beantragt werden kann. Ebenso in welcher Rate es ausgezahlt wird (monatlich oder jährlich). Vermutlich wird die Beantragung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erfolgen aber auch das steht noch nicht 100%ig fest. Nicht bekannt ist aktuell ob es bei der Kinderanzahl nach oben Einschränkungen geben wird oder bei der Wohnfläche. Letzteres ist aber wohl nach meinen Informationen vom Tisch.

Wozu können Sie es sinnvoll nutzen?

Da das Baukindergeld nicht auf einmal ausgezahlt wird kann man es nicht als Eigenkapital für sein geplantes Finanzierungsprojekt nutzen. Bei monatlicher oder jährlicher Auszahlung sollte es im besten Falle zur Tilgung genutzt werden. Gerade bei den aktuell niedrigen Zinsen sollte das erste Ziel sein, während der Zinsfestschreibung die Restschuld so weit wie möglich zu minimieren, unterschätzen Sie hier nicht das Zinsrisiko welches ggf. nach Ablauf der Zinsfestschreibung (meist 10 oder 15 Jahre) vorhanden ist.