Bereits im Januar 2013 hatte ich zu dem Thema Abrechnungsbetrug von Ärzten berichtet. Damals ging es um einen Kunden, der eigentlich top fit war, in seiner Arztakte aber eine Skoliose als Diagnose niedergeschrieben wurde.

Aktuell ist das Thema ja wieder in aller Munde. Meine geschätzten Kollegen Matthias Helberg und Angela Baumeister haben bereits ihre Erfahrungen dazu gebloggt und sogar die Bildzeitung hat darüber berichtet.

Auch ich erlebe seit 2013 weiterhin fast monatlich große Missstände zwischen den abgerechneten Diagnosen der Ärzte und dem Bewusstsein der Kunden.

Erst letzte Woche war ich bei einem jungen Azubi welcher eine Berugsunfähigkeitsversicherung für sich abschließen wollte. Auch er war der Meinung völlig gesund zu sein, nur die Augen machten etwas Probleme aber das sollte kein Problem für eine Annahme sein.

In den beantragten Akten bei der Kassenärztlichen Vereinigung fand sich aber die Diagnose „Lernentwicklungsstörung“ wieder. Ganz frisch erst im Mai diesen Jahres abgerechnet. Aber Moment, im Mai diesen Jahres war er doch nur wegen der Abschlussuntersuchung für die Auszubildendenstelle bei seinem langjährigen Kinderarzt!?

Und auch weitere Monate und Jahre zurück geblättert stellten wir fest, dass diese Diagnose immer und immer wieder in den Unterlagen stand. Der junge Kunde selber hatte aber NIE solche Probleme, war immer gut in der Schule und wurde auch nicht annähernd deswegen behandelt.

Weiterhin rechnete der Kinderarzt bei jeder Impfung eine Pharyngitis ab, das ist eine Hals- oder Rachenentzündung. Bei sowas wird eigentlich auch nie geimpft, aber abgerechnet wurde es trotzdem.

Was passiert eigentlich wenn der Kunde sowas nicht weiß und nach gutem Gewissen seine Gesundheitsfragen zur Versicherung beantwortet??

In dem Fall hätte der Auszubildende im BU Leistungsfall einen erheblichen Erklärungsbedarf gehabt. Ggf. kann es hier zu einer Ablehnung der Leistung durch den Versicherer kommen aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Fazit: Gehen Sie die Beantwortung der Gesundheitsfragen für Ihre gewünschte Versicherung mit aller Ruhe und Bewusstheit an. Fordern Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihre abgerechneten Arztbesuche an und arbeiten Sie diese in Ruhe durch. Suchen Sie sich einen Berater der dieses Thema genau so Gewissenhaft angeht wie Sie es sich wünschen damit es im Leistungsfall keine Diskussionen gibt!

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal