Wie schnell ist es passiert. Feierabend, rein ins Auto, Rückwärtsgang rein und RUMS. Plötzlich klebt man am gegenüber geparkten Auto. Nur wie um Himmels willen soll man jetzt den Halter des Wagens finden?

Erst gestern hatte ich dazu mit einer Kundin ein Gespräch. Sie konnte als Unfallverursacherin die Geschädigte nicht am Fahrzeug vorfinden und hinterlegte eben einen solchen Zettel an der Windschutzscheibe. Vor lauter Aufregung war dann auch noch die letzte Ziffer der Telefonnummer falsch. Die Geschädigte konnte meine Kundin dann aber über den Namen im Telefonbuch finden und anrufen. Sie war über den Vorfall allerdings sehr erbost und bemerkte sehr deutlich das sie immer noch überlegt eine Strafanzeige wegen Unfallflucht zu stellen.

Also einfach Zettel dran und weg!? Wer nach einem Unfall einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.

Zehnminütiges Warten ist ein Minimum!!

Vom Unfallverursacher wird verlangt das dieser eine angemessene Zeit wartet. Das hängt wiederum von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch ein absolutes Minimum.

Optimal wäre selber zu versuchen den Halter des beschädigten Fahrzeuges zu finden. Eventuell im Nahe gelegenen Supermarkt oder in einem der Häuser vor dem das Fahrzeug parkt. Notieren Sie sich ebenfalls Namen von Zeugen die Sie später benennen können. Bleibt die Suche nach dem Geschädigten erfolglos können Sie natürlich den Schaden auch der Polizei melden. So sind sich auf der sicheren Seite.

Aber allein das Anbringen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung nicht toleriert.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin