Patientenverfügung

Manchmal geht es leider schneller als man denkt. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Komplikationen nach einer Routineoperation. Und plötzlich kann man über nichts mehr selbst entscheiden.

 

Viele Menschen glauben, dass sie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit von ihren Angehörigen (Eltern, Ehe- oder Lebenspartner) vertreten werden können. Dies ist jedoch ein gefährlicher Irrglaube.

 

Ausschließlich Eltern können ihre minderjährigen Kinder vertreten.

 

Volljährige Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner können ohne eine vorhandene Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung im Falle der Fälle nicht vertreten werden. Krankenhäuser und Ämter bestellen dann im Zweifel einen Betreuer, einen fremden Menschen welcher dann über Ihren Kopf weg entscheidet.

 

Ohne Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist man im Zweifel hilflos!!! Wollen Sie das???

 

Da dieses Thema in den letzten Monaten bei vielen Kundenbesuchen großes Interesse gezeigt hat und es aus meiner Sicht auch noch bei vielen jungen Menschen nicht thematisiert wird lade ich Sie ein zum

 

Infoabend „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ zusammen mit der Rechtsanwältin Andrea Kahle aus Gotha 

am 26.02.2013

19Uhr

Gemeindehaus Altenbergen in 99894 Leinatal OT Altenbergen

 

Der Infoabend ist für alle Interessenten kostenlos und gilt ausschließlich der Aufklärung zum o.g. Thema.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 22.02.2013 bei mir.

 

Nutzen Sie die Chance und gehen Sie das Thema an!!

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal