Heute ist Tag 42 nach Schließung der Schulen und Kindergärten und zumindest für mich und meine Kinder bedeutet dies, wir haben gerade mal Halbzeit. Wenn alles gut geht, werden meine 3 Töchter erst Anfang Juni wieder die Schule besuchen können. Sie waren dann fast 12 Wochen zu Hause.

Die Kinderbetreuung zu Hause, Kurzarbeit, Homeoffice, vielleicht sogar Arbeitslosigkeit, viele Themen verbreiten bei vielen Familien gerade starke Kopfschmerzen.

Hier bekommst du eine kurze Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten und Hilfen für Familien. Wenn du weitere Fragen dazu hast, schreibe mich gerne an.

Nicht alle Eltern haben die Möglichkeit in Kurzarbeit zu gehen. Einige müssen unbezahlten Urlaub nehmen, andere gehen in Minusstunden oder verbrauchen ihren ganzen Urlaub für die Zeit der notwendigen Kinderbetreuung. Seit dieser Woche gibt es endlich einen Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können. Die neue Verordnung des Infektionsschutzgesetzes gewährt erwerbstätigen Eltern, die ihre Kinder infolge der behördlichen Schließung von Kindergarten oder Schule selbst betreuen müssen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber. Dieser kann seinerseits bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen. Alle Informationen dazu findest du hier.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Beantragung des Notfall-Kinderzuschlags. Sie dient als Hilfe für Familien mit kurzfristig geringem Einkommen aufgrund der Corona Krise. Pro Kind kann es hier bis zu 185Euro zusätzlich im Monat geben. Das Mindesteinkommen der Eltern sollte 900Euro als Paar und 600Euro für Alleinstehende betragen. Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Es erfolgt hier keine Vermögensprüfung, aber es ist nur für Familien mit wirklich geringen Einkommen gedacht. Du kannst selber schnell im Rechner prüfen, ob du einen Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag hättest. Den Rechner findest du hier. Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag findest du hier.

Gerade die Kreditraten zur Baufinanzierung wiegen in der Haushaltsrechnung von Familien meist am Schwersten. Auch die Banken zeigen in der aktuellen Zeit Solidarität und bieten den Kreditnehmern eine problemlose Stundung ihrer Kreditraten von mindestens 3 Monaten an. Schreibe dazu einfach deine Bank an, schildere ihnen deine Situation und bitte um die Stundung der Raten. Die Laufzeit des Kredites verlängert sich dann einfach um diesen Zeitraum.

Sachversicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen kann man nicht stunden. Es gibt eine handvoll Tarife und Versicherer, die zumindest bei Arbeitslosigkeit eine Beitragsfreistellung mit Versicherungsschutz anbieten. Schreibe mich dazu gerne an, dann können wir das gemeinsam prüfen.

Bei Lebens-, Renten-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das anders. Auch hier kannst du hingehen und die Beiträge stunden lassen. Das geht aktuell für 3- 6 Monate, je nach Versicherung und Gesellschaft.

Natürlich kannst du solche Verträge auch beitragsfrei stellen, hier verlierst du aber deinen Versicherungsschutz. Das ist insbesondere bei Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung und auch Krankenversicherungen nicht zu empfehlen und sollte wirklich der allerletzte Schritt sein!

Schreibe mich gerne dazu an, wenn du dir unsicher dazu bist.