Letzte Woche hatte ich mal wieder einen Versicherungsordner eines Neukunden auf dem Tisch hier im Büro im Leinatal liegen. Er wurde bisher ausschließlich durch einen Versicherungsvertreter betreut.

Bei der Durchsicht fiel mit relativ schnell folgender Hinweis in den Vertragsunterlagen der Unfallversicherung auf:

„Der Unfalltod der versicherten Person ist uns innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen.“

Nun stellen Sie sich mal vor ein Ihnen nahestehender Mensch wird plötzlich durch einen Unfalltod aus dem Leben gerissen. Denken Sie in solch einem Moment innerhalb der ersten 2 Tage an die Todesfallleistung der Unfallversicherung?? Mit Sicherheit nicht!!!

Die Diskussionen mit der Versicherung können Sie sich aber schon von vornherein sparen!

Denn es geht auch anders. Im besten Fall hat Ihr Unfallversicherer hier überhaupt keine Frist vereinbart. Aber auch Fristen von 3 Wochen sind hier immer noch verbraucherfreundlicher als 48 Stunden.

So kann man sich bei solch schrecklichen Ereignissen in Ruhe um sich selber und andere Dinge kümmern.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal