Organspende ist ein sehr wichtiges Thema und kann Leben retten! Das weiß eigentlich jeder, nur irgendwie schaffen es in Deutschland nur rund 20% einen solchen Organspendeausweis mit sich zu führen und somit eine Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen.

In Deutschland gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Wer sich also zu Lebzeiten nicht für eine Organspende entschieden hat muss auch nicht spenden. Die Angehörigen können aber nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung gilt in den Ländern Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei.

Nun aber Achtung, in vielen Ländern Europas gilt die Widerspruchsregelung. Hat man sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organspende entschieden ist man automatisch Organspender. Auch die Angehörigen können hier bei Tod ihres Liebsten im Ausland NICHT widersprechen. Das bedeutet ganz klar, verstirbt ein Familienmitglied in einem dieser Länder wird es automatisch zum Organspender! Sollte man das nicht wünschen, muss man dies ganz klar VOR Antritt der Reise festlegen um im Falle das Falles dieses Szenario zu vermeiden.

Eine Übersicht, in welchen Ländern die Widerspruchsregelung gilt bzw die Informationsregelung, erhalten Sie gerne von mir per Anfrage.

Wer also über die Frage zur Organspende im Falle des Todes im Ausland selbst bestimmen möchte, sollte vor der Reise einen Organspendeausweis ausfüllen. Auch hier kann man vermerken wenn man NICHT spenden will. Im Internet gibt es ebenfalls Beiblätter zum deutschen Organspendeausweis für die jeweiligen Länder in Landessprache.

In Österreich kann man sich auch in das Widerspruchsregister gegen Organspende eintragen lassen, wenn man gegen die Organspende ist. Wer es sich ganz einfach machen möchte, trägt einfach in seinen Ausweispapieren eine Info „Ich möchte kein Organspender sein“, bestmöglichst in deutsch, englisch und spanisch.

Zusammenfassend sei aber gesagt, wenn Sie das Thema Verfügungen, Vollmachten und Wünsche bei schwerer Krankheit und Todesfall sebstbestimmend geklärt haben wollen, kümmern Sie sich zeitnah um eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Weitere Informationen dazu gibt es auch bei mir im Büro.

Eine sorgenfreie und erholsame Ferienzeit wünscht Ihnen

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal