Kinder sind ja eines der tollsten Geschenke auf Erden. Wer vor allem noch kleine Kinder zu Hause hat weiß das es mit diesen nie langweilig wird UND leider auch ab und zu mal was zu Bruch geht.

So ging es auch einer Kundin der E**O Versicherung welche sich letzte Woche mit folgendem Fall an mich wandte:

Ihr Sohn hatte sowohl am 08.07.2012 als auch am 24.07.2012 div. Gegenstände bei unterschiedlichen Leuten beschädigt.

Das ist ein klarer Fall für die Privathaftpflicht. Zumindest dachte sich das die junge Mutter.Die Schäden meldete Sie also der Gesellschaft und die wiederum überraschte mit folgendem Ergebnis:

 

Der Schaden vom 24.07.2012 wurde mit 85€ planmäßig reguliert.

Der Schaden vom 08.07.2012 wurde abgelehnt da der Schaden nicht versichert ist. Begründung: Der Sohn ist nicht mitversichert.

Nach einem heutigen kurzen Telefonat mit der Sachbearbeiterin des abgelehnten Schadens räumte diese einen Fehler ein, entschuldigte sich und versprach das auch dieser Schaden reguliert wird.

Die Noch-E**O Kundin freute sich natürlich über diese Nachricht. Allein hätte sie die Unterlagen abgelegt und das Ergebnis so hingenommen wie von der Gesellschaft vorgegeben.

Achten Sie in Ihrer Privathaftpflichtversicherung darauf, dass vor allem Schäden durch deliktunfähige Kinder (alle Kinder bis 7) mitversichert sind und wenn möglich mit einer sehr üppigen Versicherungssumme.

Vermeiden Sie Tarife welche nach Anzahl der zu versicherten Personen gestaltet werden. In sehr guten Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich erst mal alle Familienmitglieder versichert!

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal