Rücken

Aktuell ist ja das Thema Abrechnungsbetrug von Kassenärzten in voller Munde. Eine der wichtigsten Policen in Ihrem Versicherungsordner neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Was diese wiederum mit dem Abrechnungsbetrug zu tun haben kann zeige ich Ihnen mit folgendem Vorfall:

 

Vor ein paar Monaten klingelte das Telefon und eine Neukundin rief an. Viele Jahre waren sie und ihr Mann bei der LVM. Da die Betreuung durch den Vertreter quasi nicht mehr wunschgemäß stattfand suchten sich die Kunden einen neuen Betreuer und kamen über das Internet zu mir.

 

Nach ein paar Terminen war schnell klar ,dass die Absicherung der Arbeitskraft beim Ehemann nicht mehr ausreichend war. Die Berufsunfähigkeitsversicherung musste also aufgestockt werden.

 

Ich kam auf den gesundheitlichen Zustand des Mannes zu sprechen und hier wurde mir erzählt, dass der Mann top fit sei, nur ab und zu hole er sich mit einem Rezept des Hausarztes ein paar Einlagen für die schweren und unbequemen Arbeitsschuhe.

 

Ich bat also die Kundin sich die Arztakte des Hausarztes in Kopie zusenden zu lassen. Ein paar Tage später war diese schon da. Und wer hatte das gedacht, in der Akte stand die Diagnose Skoliose. Solche Diagnosen führen in den meisten Fällen zu einem Ausschluss der Wirbelsäule wenn es um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

 

Der Kunde hatte hier aber nie Beschwerden, Schmerzen oder gar Behandlungen. Die Einlagen trug er nur aus eigener Initiative damit ihm die Füße nach einem langen Arbeitstag nicht so sehr weh tun.

 

Mehrere Voranfragen bei Versicherungen ergaben genau das o.g. Ergebnis: Ausschluss der Leistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schäden an der Wirbelsäule.

 

Ich schickte den Kunden dann zu einem sehr guten Orthopäden. Dieser bestätigte nach umfangreicher Untersuchung und einem Röntgenbild das keine Skoiliose vorliegt. Die Einreichung dieses Attestes bewirkte bei dem Kunden die Tatsache, das er nun in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vollen Versicherungsschutz für seinen Rücken genießen kann.

 

Mein Tip daher an Sie:

  • Kehren Sie bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen auch die kleinsten Behandlungen nicht unter den Tisch. Sie wissen nie genau (vor allem als gesetzl. Krankenversicherter) was in Ihrer Arztakte steht. Kommt es zu einem BU Fall wird diese Akte von der Versicherung eingesehen.
  • Holen Sie sich immer die Kopie Ihrer Arztakte ein, die Ärzte sind zur Herausgabe verpflichtet!
  • Arbeiten Sie bei der Beantragung solcher Absicherungen mit Profis zusammen!
  • Unterschreiben Sie keine Anträge bei denen grundsätzlich schon überall ein NEIN bei den Gesundheitsfragen angekreuzt wurde bevor der Vertreter überhaupt mit Ihnen gesprochen hat!

 

Auch wenn es erst mal Arbeit und Zeit kostet sich die Krankenakte beim Arzt abzuholen. Nehmen Sie sich die Zeit. Es könnte später bares Geld wert sein!!!

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin