Führerschein

Ab dem 19.01.2013 müssen sich alle Führerscheininhaber in Deutschland auf eine gesetzliche Neuerung einstellen:

 

Durch eine neue EU Regelung sind alte Führerscheine nur noch 19 Jahre gültig.

 

Für alle die einen solchen alten Führerschein besitzen (alter Kartenführerschein, rosa oder sogar die graue „Pappe“) kommt das „Verfalldatum“ 2032.

 

Ab dem 19.01.2013 neu erworbene Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen dann immer, ohne Gesundheits- und/oder Fahrprüfung, erneuert werden.

 

Allzeit gute Fahrt!!

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal